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Killet GeoSoftware Ing.-GbR - kurz: KilletSoft - ist ein Softwareunternehmen, das im Jahr 1991 gegründet worden ist. Die Gesellschaft gliedert sich in die Bereiche "Geodätische Standardsoftware", "Entwicklungswerkzeuge für die Geoinformatik" und "Deutsche Geodaten". Die Schwerpunktbranchen der von uns betreuten Unternehmen sind Ingenieurbüros, GIS-Entwickler, Internet-Marketing, Versorgung, Logistik, Telekommunikation, Sicherheitskräfte und der Öffentliche Dienst.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fassung vom März 2017

  1. Vertragsabschluss
    1. Der Auftragserteilung liegen die in der Preisliste aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers zugrunde, die mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer für alle Geschäfte vereinbart sind. Anders lautende Bedingungen des Käufers sind unwirksam, auch wenn der Verkäufer Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    2. Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit für jeden einzelnen Auftrag der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
    3. Bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers vom Vertrag oder bei Nichtabnahme kann der Verkäufer bis 50% der gesamten Rechnungssumme ohne weiteren Nachweis eines eingetretenen Schadens als Schadenersatz und entgangenen Gewinn geltend machen.
    4. Die link_in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz gilt als vom Käufer zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
  2. Angebot
    1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
    2. Beim Verkäufer eingehende Bestellungen des Käufers, sowie Angebote, Auskünfte und Vereinbarungen des Verkäufers werden mit schriftlicher Bestätigung oder mit der Ausführung der Bestellung verbindlich.
  3. Preis
    1. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstigen Nachlass und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen ist.
    2. Falls nicht im Einzelfall ein Preis schriftlich vereinbart ist, wird der am Liefertag in der aktuellen Preisliste geltende Preis berechnet.
    3. Für bereits gelieferte und fakturierte Ware kann keine Rückgabevergütung gewährt werden.
  4. Versand
    1. Die Versand- und Geldübermittlungskosten trägt der Käufer. Die Kosten werden pauschal nach den in der Preisliste aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen berechnet.
    2. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Gefahr des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
    3. Transportschäden hat der Käufer dem Zustellunternehmen sofort bei der Übernahme zu melden und sich bestätigen zu lassen. Ersatzlieferung für transportgeschädigte Ware erfolgt nur gegen Rechnungsstellung.
    4. Beim Versand von Ware im Wert von weniger als Euro 50,00 netto ist der Käufer zur Bezahlung einer zusätzlichen Mindermengenpauschale von Euro 5,00 netto verpflichtet.
  5. Lieferung
    1. Eine Lieferfrist beginnt erst mit dem Tage, an dem zwischen Verkäufer und Käufer die Übereinstimmung über die Bestellung schriftlich vorliegt.
    2. Überschreitet der Verkäufer eine vereinbarte Lieferfrist, so bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet, bis eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von mindestens zwei Wochen abgelaufen ist. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Teillieferungen sind zulässig. Für jede Teillieferung fallen separate Versandkosten an.
  6. Mängelrüge
    1. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung beim Käufer schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlossen.
    2. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn sich die Ware nicht mehr beim Käufer befindet.
    3. Mängel, die durch falsche Bedienung, falsche Lagerung, außerordentliche Beanspruchung, Nichtbeachtung der Betriebs- und Bedienungsvorschriften oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
    4. Falls es sich bei der Ware um ein Computerprogramm handelt, erheben die darin enthaltenen Berechnungen und Daten nicht den Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit in jedem erdenklichen Fall. Dahingehende Reklamationen fallen nicht unter die Gewährleistung.
    5. Falls es sich bei der Ware um eine Datenbanktabelle handelt, können im geringen Maße Abweichungen der Dateninhalte von der Realität vorkommen. Abweichungen in bis zu 2% der Datenmenge einer Datenbanktabelle stellen keinen Mangel dar.
    6. Bei Datenbanktabellen mit ausländischen Inhalten stehen je nach der Infrastruktur des Landes Rohdaten unterschiedlicher Qualität zur Verfügung. Bei diesen Datenbanktabellen stellen Abweichungen bis zu 10% der DatenMenge keinen Mangel dar.
    7. Die Funktion von Computerprogrammen und Datenbanktabellen wird nur auf IBM-kompatiblen Personal Computern gewährleistet.
    8. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
  7. Zahlung
    1. Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen.
    2. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen für jeden Einzelfall vor Absendung der Ware schriftlich vereinbart sein.
    3. Gegenüber der Kaufpreisforderung des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu.
    4. Bei Zahlungsverzug wird die gesamte Restschuld fällig.
    5. Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe zu verlangen und zusätzlich pro Mahnung Kosten in gesetzlich geregelter Höhe zu berechnen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Verkäufer. Die Verbindung der gelieferten Ware mit anderen Sachen erfolgt bis zur vollen Bezahlung nur zum Zweck des vorübergehenden Gebrauchs.
    2. Der Käufer hat während der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Verkäufer von Pfändungen, Beschädigungen und Untergang der gelieferten Ware unverzüglich zu verständigen und die Kosten von Maßnahmen des Verkäufers zur Wahrnehmung seiner Eigentumsrechte zu tragen.
    3. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt dar. Der Käufer hat nur Anspruch auf eine Gutschrift des Erlöses aus der Verwertung der Kaufsache.
    4. Erwirbt der Käufer die Ware zum Zweck des Weiterverkaufs, so tritt der Erlös an die Stelle der Ware. Forderungen des Käufers gegen dessen Kunden gelten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Verkäufer als abgetreten.
    5. Bei Zahlungsverzug entfällt das Recht des Käufers zum Besitz und zum Gebrauch der Ware.
  9. Gewährleistung
    1. Unter der Voraussetzung, dass rechtzeitige Mängelrüge erfolgt ist, leistet der Verkäufer Gewähr ausschließlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist fehlgeschlagen, wenn nach dreimaligem Versuch der Nachbesserung oder dreimaliger Ersatzlieferung derselbe Mangel nicht beseitigt ist.
    2. Nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist Minderung oder Wandlung zulässig.
    3. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Verkäufers entstanden ist.
    4. Die Kosten für die Versendung der Ware zur Durchführung der Nachbesserung und die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.
  10. Lizenz
    1. Falls es sich bei der Ware um Software handelt, erwirbt der Käufer kein Eigentumsrecht an der Ware, sondern ein Nutzungsrecht, das in einem separaten Lizenzvertrag geregelt ist.
    2. Der Lizenzvertrag gilt auch ohne schriftliche Bestätigung als anerkannt, sobald die Software erstmals genutzt wird.
    3. Der Lizenzvertrag gilt auch dann ohne schriftliche Bestätigung als anerkannt, wenn die Software oder die Freischaltparameter für die Software entsiegelt worden sind.
  11. Haftungsausschluss
    1. Die in der Software enthaltenen Daten, die mit der Software durchgeführten Berechnungen und die der Software zugesicherten Eigenschaften erheben nicht den Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit in jedem erdenklichen Fall. Unter keinen Umständen wird Haftung für Schäden oder Folgeschäden, Verluste oder entgangene Gewinne übernommen, die durch den Gebrauch, die Nichtverwendbarkeit der Software, oder durch die Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit der mit der Software durchgeführten Berechnungen entstehen.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für alle für gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, auch über das Zustandekommen des Vertrages, ist der Sitz des Verkäufers.
  13. Allgemeines
    1. Der Vertrag untersteht ausschließlich deutschem Recht
    2. Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Killet GeoSoftware Ing.-GbR
Escheln 28a
47906 Kempen
Germany

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Autor: Dipl.-Ing. Fred Killet
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Zeitraum: seit 1. Januar 2024