Hinweise zu Zeitzonen und Küstenzonen

 

 

Die Gruppe "Zeitzonenberechnungen" enthält Funktionen zur Ermittlung und Berechnung von Zeitzonen, UTC, DST, Sommerzeitdaten und anderen Zeitzonen-Parametern aus Koordinaten und aus GeoDLL-Zeitzonen-Indexen.

 

 

Zeitzonen

Zeitzonen

Eine Zeitzone ist eine Region mit einer einheitlichen Standardzeit für rechtliche, wirtschaftliche und soziale Zwecke. Es gibt mehr als 400 über die ganze Welt verteilte Zeitzonen. Diese sind primär vom Längengrad abhängig, folgen aber sekundär den Grenzen von Staaten oder deren administrativen Regionen. GeoDLL berechnet Zeitzonen aus geographischen Koordinaten (Breite und Länge). Dabei wird die richtige Zeitzone auch in den Randgebieten der Zonenflächen mit hoher Präzision ermittelt. Optional können die territorialen 3-, 12-, 24- und 200-Meilenzonen bei der Berechnung mit einbezogen werden. Die von GeoDLL unterstützten Zeitzonen basieren auf einer einheitlichen Namenskonvention von Paul Eggert, wie z.B. Amerika/New_York und Europa/Paris. Die Zeitzonen entsprechen Offsets von der Coordinated Universal Time (UTC) als eine Anzahl von Stunden. Viele Staaten in höheren Breitengraden verwenden die Sommerzeit (DST) in einem Teil des Jahres, die in der Regel durch das Vorstellen der Uhren um eine Stunde realisiert wird. Leider werden die Start- und Endzeiten der Sommerzeit in vielen Ländern unterschiedlich gehandhabt. GeoDLL berechnet die Zeitzonen-Parameter UTC, DST und die Start- und Endzeiten der Sommerzeit-Periode für alle Länder und Zeitzonen.

 

milezones_t_dGeoDLL berechnet Zeitzonen wahlweise unter Einbeziehung der Küsten-Basislinie, der Dreimeilenzone, der Zwölfmeilenzone, der 24-Meilen Anschlusszone und der 200-Meilen Wirtschaftszone. Außerhalb der genannten Küstenzonen werden die internationalen offshore-Zeitzonen mit den Bezeichnungen Alpha bis Zulu berechnet.

 

Die Küsten-Basislinie folgt der Niedrigwasserlinie entlang der Küste eines Staates. Sie ist Grundlage zur Bestimmung der seewärtigen Grenzen eines Staates, der Hoheitsgewässer und anderer Küstenzonen. Die Drei- und Zwölfmeilenzonen stecken von Land zu Land unterschiedlich ein Seegebiet ab, in dem der Staat souveräne Hoheitsrechte ausüben darf. In der 24-Meilen Anschlusszone stehen dem Staat nur eingeschränkte Hoheitsrechte zu, zum Beispiel polizeiliche Befugnisse bezüglich der Einreise und Zollkontrolle. Innerhalb der 200-Meilen Wirtschaftszone hat ein Staat die Kontrolle über alle wirtschaftlichen Ressourcen, beispielsweise Fischerei, Abbau von Bodenschätzen und Exploration.