Killet Software Ing.-GbR - kurz: KilletSoft - ist ein Softwareunternehmen, das im Jahr 1991 gegründet worden ist. Die Gesellschaft gliedert sich in die Bereiche "Geodätische Standardsoftware", "Entwicklungswerkzeuge für die Geoinformatik" und "Internationale Geodaten". Die Schwerpunktbranchen der von uns betreuten Unternehmen sind Ingenieurbüros, GIS-Entwickler, Internet-Marketing, Versorgung, Logistik, Telekommunikation, Sicherheitskräfte und der öffentliche Dienst.
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Allgemeine Bedingungen zum Servicevertrag - Fassung vom Dezember 2012

  1. Bedingungen zum Servicevertrag für die Computerprogramme TRANSDAT, TOPOWIN, ORTWIN, SEVENPAR und für die geodätischen Funktionssammlungen GeoDLL und BetaDLL
    1. Der Servicevertrag beinhaltet die Lieferung von Updates und die Beratung rund um die lizenzierte Software.
    2. Ein Servicevertrag kann erstmals nach dem Neuerwerb der Software oder nach dem Erwerb eines aktuellen Updates abgeschlossen werden.
    3. Bei Abschluss des Servicevertrags bis zum 30. September werden Serviceleistungen bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gewährt.
    4. Bei Abschluss des Servicevertrags nach dem 30. September werden Serviceleistungen bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres gewährt. Dabei wird nur ein Servicejahr in Rechnung gestellt.
    5. Jeweils nach Ablauf des Servicejahres wird der Servicevertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Die Rechnung für das folgende Servicejahr wird am Jahresende per Email verschickt.
    6. Der Servicevertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit Ende des Servicejahres gekündigt werden.
    7. Für den Servicevertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Lizenzbedingungen von KilletSoft in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Updates
    1. Es wird jeweils ein Update geliefert, wenn zum Betrieb einer neuen Version ein neuer Freischaltcode verwendet werden muss. Das ist z.B. der Fall, wenn sich die Versionsnummer der Software vor dem Komma ändert (sog. "großes Update"). Zusätzlich kann jederzeit ein Update auf die aktuelle Version vom Internet herunter geladen werden, die sich mit dem bisherigen Freischaltcode betreiben lässt.
    2. Es wird ein abschließendes Update unabhängig von der Versionsnummer zum Ende des Servicejahres geliefert.
    3. Die Lieferung der Updates erfolgt durch die Bereitstellung eines Download-Links und die Zusendung neuer Freischaltcodes per Email. Die herunter geladene aktuelle Version der Software kann einfach über die Vorgängerversion installiert werden. Durch Eingabe des Freischaltcodes wird die Software aktiviert. Der Installationsaufwand beträgt wenige Minuten.
    4. Die Freischaltcodes werden an die im Servicevertrag angegebene Email-Adresse geschickt.
    5. Die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind in der Datei "history.doc" dokumentiert, die im Installationsumfang enthalten ist.
  3. Beratung
    1. Die Beratung bezieht sich auf die Installation und auf die Anwendung der Software zum vorgesehenen Zweck. Die Beratung umfasst auch den Ansatz zur Lösung von Problemen, die im Zusammenhang mit der Software stehen. Dabei unterstützt der Berater den Klienten nach bestem Wissen und Gewissen.
    2. Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Der Berater steht dem Klienten dabei als Helfer und Prozessbegleiter im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung. Da die eigentliche Veränderungsarbeit vom Klienten selbst geleistet werden muss, kann der Berater erwartete Erfolge nicht garantieren.
    3. Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache telefonisch oder per Email. Notwendige Telefonverbindungen werden vom Klienten hergestellt.
    4. Die Beratung erfolgt während der üblichen Arbeitszeit nach Möglichkeit ad hoc oder i.d.R. innerhalb von 24 Stunden.
    5. Die Beratung wird mit dem im Servicevertrag namentlich bezeichneten Klienten oder seinem Stellvertreter telefonisch durchgeführt oder an die im Servicevertrag bezeichnete Email-Adresse des Klienten versendet.
    6. Innerhalb betrieblicher Unterbrechungen durch Betriebsurlaub oder anderer unabwendbarer Ursachen findet keine Beratung statt. Die Beratung wird am ersten Tag nach dem Ende der betrieblichen Unterbrechung nachgeholt. Betriebliche Unterbrechungen werden im Informationsbereich der KilletSoft-Internetseite rechtzeitig bekannt gegeben.
  4. Allgemeines
    1. Der Servicevertrag untersteht ausschließlich deutschem Recht.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Klienten und KilletSoft über den Inhalt und das Zustandekommen des Servicevertrags ist der Sitz von KilletSoft.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

KilletSoft Neuigkeiten Damit Sie immer gut informiert sind, haben wir in dieser Spalte aktuelle Hinweise, Informationen und besondere Angebote für Sie zusammengestellt.

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